findet
• in den Kindertagesstätten und Kindergärten
• in den Eingangsphasen (Kl. 1 und 2) der Grundschulen
• in Form von Beratung an allen Regelschulen
statt.
Ziel der sonderpädagogischen Arbeit ist es einem sonderpädagogischen Förderbedarf vorzubeugen (Landesverordnung über Sonderpädagogische Förderung - SoFVO)
Aufgabenbereiche der Sonderpädagogen können sein:
- Unterstützung und Beratung von Grundschullehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern
- Durchführung von Lerndiagnosen
- Unterrichtsbegleitende Förderung
- Kleingruppenförderung mit speziellen Themen z.B. Förderung der Feinmotorik und Wahrnehmung, Lesetraining, Bereiche aus der Mathematik etc.
- Netzwerkarbeit (Kooperation mit anderen Einrichtungen)
- Diagnostik bei Bedarf z.B. Beratung im Hinblick auf die dreijährige Eingangsphase
- Beratung bei der Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung