Prävention

 

findet

 

• in den Kindertagesstätten und Kindergärten  

• in den Eingangsphasen (Kl. 1 und 2) der Grundschulen

• in Form von Beratung an allen Regelschulen

 

statt.

 

Ziel der sonderpädagogischen Arbeit ist es einem sonderpädagogischen Förderbedarf vorzubeugen (Landesverordnung über Sonderpädagogische Förderung - SoFVO)

 

Aufgabenbereiche der Sonderpädagogen können sein:

 

  • Unterstützung und Beratung von Grundschullehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern
  • Durchführung von Lerndiagnosen
  • Unterrichtsbegleitende Förderung
  • Kleingruppenförderung mit speziellen Themen z.B. Förderung der Feinmotorik und Wahrnehmung, Lesetraining, Bereiche aus der Mathematik etc.
  • Netzwerkarbeit (Kooperation mit anderen Einrichtungen)
  • Diagnostik bei Bedarf z.B. Beratung im Hinblick auf die dreijährige Eingangsphase
  • Beratung bei der Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung